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5G in und um Aeugst – wie geht es weiter?

Unser Verein setzt sich ein, dass Aeugst frei von der adaptiven 5G Technologie bleibt. Nach dem erfolgreichen Rekurs gegen die geplante Aufrüstung in Aeugstertal war der Verein nun bei einem Rekurs in Riedmatt (Hausen) unterstützend dabei.

Weshalb setzen wir uns gegen 5G ein und welche Gefahr geht für Mensch, Tier und Natur von dieser Technologie aus?
Lesen Sie weiter.

Aktuell

Hausen Riedmatt:
5G Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage

Riedmatt

Anwohner:innen der umliegenden Weiler reichen Rekurs ein

Die Situation in Hausen Riedmatt ist sehr ähnlich wie bei der damals geplanten Aufrüstung einer bestehenden Antennenalnage in Aeugstertal. Zusätzlich liegt die Riedmatt in umittelbarer Nähe zum Türlersee, mit sehr vielen geschützten Pflanzen und Tieren, welche durch die 5G Aufrüstung massiv mitbetroffen wären. Tiere auf der sog. roten Liste, welche vom Aussterben bedroht sind, sind hier heimisch. Es ist heute durch viele Studien erwiesen, dass Funkstrahlung Mensch, Tier und Umwelt schädigt. Der Türlersee Schutzverband tritt ebenfalls mit dabei auf und wehrt sich entschieden gegen diese Aufrüstung.

Spendenaufruf

Unser Verein, Stop 5G Aeugst, unterstützt den Rekurs der Rekurrent:innen zusammen mit dem Verein "gesundheits- und umweltverträglicher Mobilfunk" Hausen am Albis, 5g-freies-hausen.ch. Um den Rekurs zu finanzieren benötigen wir finanzielle Unterstützung.

Spenden auch Sie einen Beitrag um unser Naherholungsgebiet Türlersee zu schützen. Jeder Betrag wird zweckgebunden für genau diesen Rekurs eingesetzt und verwaltet. Die Spender werden über den Fortgang jeweils informiert.
Flyer mit Kontoangaben.

Erfolg

5G Rekurs Aeugstertal
wird gutgeheissen

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich (BRG) hat unseren Rekurs gutgeheissen. Grund war die unzureichende Standortbegründung seitens der Swisscom. Die Antenne steht in einem BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) von nationaler Bedeutung), das wertvolle Gebiete der Schweiz bezeichnet und speziell schützt. Der gesundheitliche Aspekt blieb vor dem BRG vorerst unberücksichtigt und würde erst in einem zweiten Schritt geprüft. Mit der geplanten 5G-Antenne wäre eine massive Beeinträchtigung auf Mensch und Tier durch Funkstrahlung zu erwarten. Offen ist, zu welchem nächsten Schritt sich Swisscom entscheiden wird. Wir gehen davon aus, dass das Verfahren in eine nächste Runde geht.

Möchten Sie unseren Rekurs mit unterstützen? Jeder Beitrag ist willkommen. Vielen Dank!

Verein Stop 5G in Aeugst
Vermerk: Rekurs Aeugstertal
Raiffeisenbank Affoltern a.A.
IBAN: CH36 8080 8007 9521 7440 1

Der Betrag wird zweckgebunden verwaltet!

Stall Aeugstertal

MIT EINEM CROWDFUNDING KÖNNEN EINSPRACHEN FINANZIERT WERDEN.

Rekurskosten

  • Anwohnerinnen und Anwohner welche den Baurechtsentscheid fristgerecht verlangt haben sind berechtigt Einsprache zu erheben.
  • Unser Verein bietet sich an eine Einsprache zu koordinieren.
  • Wir verwalten die eingehenden Spenden zweckgebunden für den jeweiligen konkreten Fall.
  • Kosten zur Erstellung einer Einsprache bei der ersten Instanz belaufen sich je nach Sachlage auf CHF 5'000.—bis 7'000.--.
  • Das Weiterziehen an nächste Instanzen ist mit weiteren Kosten verbunden.
  • Das Vorgehen und die finanzielle Situation wird mit allen Rekurrentinnen und Rekurrenten vor einem nächsten Schritt besprochen.

Unsere kleineren Auslagen

  • Wir sind auch auf Spenden für unsere kleineren Auslagen wie Kopien, Briefmarken, Webseitenupdates etc. angewiesen. Wir freuen uns über fallunabhängige Spenden, um auch diese Kosten zu decken damit wir unsere Arbeit weiterführen können. Herzlichen Dank!
  • Verein Stop 5G in Aeugst
    Vermerk: Rekurs Aeugstertal
    Raiffeisenbank Affoltern a.A.
    IBAN: CH36 8080 8007 9521 7440 1

Veröffentlichungen

Medienmitteilungen

Petition an den Gemeinderat Aeugst am Albis  

  • 5G-Infoabend vom 1. Juli 2020

Weltweit warnen Ärzte und Wissenschaftler vor dem gigantischen Feldversuch mit 5G an der Menschheit. Es gibt keine einzige unabhängige Unbedenklichkeitsstudie zu 5G. Hingegen belegen unzählige Studien die Schädlichkeit der hochfrequenten Strahlung für unsere Gesundheit.

Die Unterzeichnenden fordern vom Gemeinderat Aeugst am Albis:

  1. Es sollen auf dem ganzen Gemeindegebiet keine Baubewilligungen für neue Sendeanlagen mit hochfrequenter Strahlung (Mobilfunk) erteilt werden.
  2. Auch für das Aufrüsten von bestehenden Mobilfunksendeanlagen auf 5G ist auf die Erteilung von Bewilligungen zu verzichten.
  3. Für bereits (ohne Bewilligung) auf 5G aufgerüstete Mobilfunksendeanlagen ist von den Verantwortlichen die sofortige Ausserbetriebssetzung und Wiederherstellung des vorgängigen, rechtmässigen Zustandes zu verlangen.
  4. Die EinwohnerInnen von Aeugst am Albis sind aktiv und umfassend über getroffene und geplante Massnahmen zum Schutz vor hochfrequenter Strahlung in Aeugst a.A., insbesondere 5G, zu informieren.
  5. Der Gemeinderat soll weitere Massnahmen ergreifen, um die Bevölkerung nachhaltig vor hochfrequenter Strahlung zu schützen, in erster Linie durch eine Ergänzung der Bau- und Zonenordnung mit Bestimmungen über Mobilfunk-Antennen, um so präventiv die Standortevaluation für neue Sendeanlagen kontrollieren und lenken zu können. Im Zusammenhang mit der Ergänzung der Bau- und Zonenordnung soll frühzeitig eine Planungszone mit Bezug auf Mobilfunksendeanlagen festgesetzt werden.

Begründung

  • Hochfrequente Strahlung ist gesundheitsschädigend

    Mit 5G nimmt die Belastung mit hochfrequenter Strahlung (in V/m) für die Anwohner um das 2.8 bis 3.5-fache zu. Damit verbunden sind massive Grenzwertüberschreitungen. Deshalb fordern die Mobilfunkbetreiber eine Erhöhung der Grenzwerte von heute 5 V/m auf 20 V/m. Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz lehnen dies ab, weil es aus ärztlicher Sicht nicht zu verantworten ist.

    Unzählige, von Experten verifizierte wissenschaftliche Studien belegen, dass elektromagnetische Strahlung die menschliche Gesundheit schädigt. Diese schädlichen Effekte umfassen Herzrhythmusstörungen und Herz-kreislauferkrankungen, Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden, Lern- und Gedächtnisdefizite, ADHS, Tumore u.v.m. Selbst das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hält fest, dass hochfrequente Strahlung einen Einfluss auf die Hirnströme und die Durchblutung des Gehirns hat, die Spermienqualität beeinträchtigt und die Erbinformation destabilisiert sowie Auswirkungen auf den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress hat. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat hochfrequente Strahlung als möglicherweise krebserregend klassifiziert, gestützt auf Befunde bei der Nutzung von Mobiltelefonen. Selbst die Mobilfunkbetreiberin Swisscom hat in einer ihrer Patentschriften 2004 festgehalten, dass Mobilfunkstrahlen das Erbmaterial schädigen und zu einem erhöhten Krebsrisiko führen können. Kinder sind bezüglich der Strahlungsaufnahme besonders gefährdet, da ihre Haut und Knochen dünner sind.

  • Exponentiell steigender Stromverbrauch mit 5G, und Immobilien Wertverminderung

    Für eine vollständige 5G-Mobilfunkabdeckung im Ortsgebiet von Aeugst müsste ca. alle 100 bis 200 Meter eine 5G-Sendeanlage errichtet werden, welche für Immobilien eine Wertverminderung bedeuten könnte. Zusätzlich zu den gesundheitsschädigenden Folgen wird mit 5G bis zum Jahr 2030 eine exponentielle Zunahme des Stromverbrauchs prognostiziert (frequencia.ch). Dieser steht auch im Widerspruch zur Energiepolitik des Bundes.

  • Aufrüstung auf 5G ist bewilligungspflichtig

    In Rundschreiben des BAFU an die Kantone und Gemeinden steht, die Aufrüstung von Sendeanlagen auf 5G benötige keine Baubewilligung, da es sich um eine Bagatelländerung handle. Dies ist eine klare Falschinfor-mation.

    In der Vollzugsempfehlung zur Verordnung des Bundes über nichtionisierende Strahlung (NISV) ist genau festgelegt, dass nebst einer Erhöhung der Sendeleistung folgendes nicht als Bagatelländerung durchgehen kann:

    • Änderung der Lage von Sendeantennen
    • Ersatz von Sendeantennen mit einem andern Antennendiagramm
    • Erweiterung eines Sendemastes mit zusätzlichen Antennen
    • Änderung von Senderichtungen über den bewilligten Winkelbereich hinaus

    Alle vier Kriterien treffen bei der Hochrüstung auf 5G zu, weshalb dies zwingend eine Baubewilligung erfordert. Für die Erteilung von Baubewilligungen sind landesweit einzig und allein die Gemeinderäte bzw. die Baubehörden der Gemeinden zuständig.

  • Vollzugshilfe, Messempfehlungen und Qualitätssicherungssystem fehlen für 5G

    Für 5G-Sendeanlagen fehlt die Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) mit entsprechenden Grundlagen und Anweisungen für die Berechnung der Strahlenbelastung in Wohnungen, Büroräumlichkeiten u.a. oder an besonders sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen u.a. Ohne diese Vollzugshilfe kann nicht beurteilt werden, ob die Vorschriften der NIS-Verordnung und die gültigen Grenzwerte eingehalten werden oder nicht. Dem Gemeinderat fehlen somit die rechtlichen Voraussetzungen für die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit eines 5G-Baugesuches.

    Mobilfunk-Sendeanlagen müssen nach deren Erstellung überprüft werden, ob die Grenzwerte im Betrieb tatsächlich eingehalten sind und ob Sendeleistung, Strahlenbelastung und Frequenzen mit der Bewilligung übereinstimmen. Dazu braucht es Messempfehlungen des Bundes und ein durch eine unabhängige Prüfstelle auditiertes Qualitätssicherungssystem (QS-System). Für 5G-Sendeanlagen fehlt beides. Damit kann zum Zeitpunkt des Entscheides über ein 5G-Baugesuch die Einhaltung des Vorsorgeprinzips nicht gewährleistet werden.

    Das Rechtsgutachten von RA Fretz, Pfisterer Fretz AG, Aarau vom 21. November 2019 kommt zum Schluss, dass mit den rechtlichen Unsicherheiten über die Beurteilung von 5G-Sendeanlagen (fehlende Vollzugshilfe, fehlende Messempfehlungen, fehlendes QS-System) ausreichende Gründe für eine zwischenzeitliche Sistierung der Gesuche vorliegen. Folglich kann der Gemeinderat in einer Interessenabwägung die Schutzinteressen der Bewohner/innen höher gewichten als die Nutzinteressen der Mobilfunkanbieter und ein Baugesuch sistieren oder ablehnen.

  • Ergänzung der Bau- und Zonenordnung schützt die Bevölkerung nachhaltig

    Weil das 5G-Mobilfunknetz viel mehr Sendeanlagen als bisher benötigt, werden in Zukunft viele Baugesuche für solche Anlagen zu erwarten sein. Sistierung oder Ablehnung von 5G-Baugesuchen sind keine nachhaltigen Lösungen, um die Bevölkerung dauerhaft vor einer höheren Strahlenbelastung zu schützen. Zudem sind die Mobilfunkbetreiber bestrebt, Bewilligungen wo nötig gerichtlich zu erzwingen.

    Deshalb haben bereits viele Gemeinden ihre Bau- und Zonenordnung mit Bestimmungen über Mobilfunkanlagen ergänzt, um so präventiv mögliche Baugesuche für neue Sendeanlagen mit Hilfe einer Positivplanung oder eines Kaskadenmodells kontrollieren und lenken zu können. Mit der frühzeitigen Festsetzung einer Planungszone kann verhindert werden, dass vor Inkrafttreten der ergänzten Bau- und Zonenordnung Antennen-Baugesuche für nicht erwünschte Standorte bearbeitet werden müssen.

Hintergrundwissen