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Aktuell

Hausen Riedmatt: Verwaltungsgericht (VG) stoppt die 5G Aufrüstung!

  • VG Urteil: Das Verwaltungsgericht Kt. ZH gibt uns Recht: Die Mobilfunkantenne von SALT darf nicht auf 5G aufgerüstet werden. Gegen das Urteil kann binnen 30 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden. Aufgrund der Gerichtsferien erstreckt sich die Frist bis 18.8.2025. Bis dahin gilt das Urteil als vorläufig gültig. Lesen Sie weiter
  • BGe Urteil Dezember 2024: Der Kampf um korrekte Bewilligungsverfahren für 5G-Antennen geht in eine neue Runde. Sieger nach Punkten ist die Wohnbevölkerung. Nach dem neuesten, kürzlich veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid «Winterthur» steht fest: Alle adaptiven 5G-Antennen mit Korrekturfaktor und alle unbewilligt umgebauten Antennen sind illegal in Betrieb. Lesen Sie weiter

NEWS – Verein Schutz vor Strahlung

Der Kampf um korrekte Bewilligungsverfahren für 5G-Antennen geht in eine neue Runde. Ängste der Wohnbevölkerung wurden endlich ernst genommen. Nach den im 2024 veröffentlichten Bundesgerichtsentscheiden «Wil» 23.4.2024, «Sarnen» 29.8.2024, «Winterthur» 11.10.2024 und 18.10.2024, steht fest: Alle adaptiven 5G-Antennen mit Korrekturfaktor und alle unbewilligt umgebauten Antennen, rund 3'900, sind illegal in Betrieb. Zudem anerkennt nun das Gericht endlich die schon lange beanstandeten Grenzwertüberschreitungen.

Bundesgerichtsentscheid zum Korrekturfaktor
Das Bundesgericht gibt uns Recht
Medienmitteilungen
Videos

5G – in und um Aeugst

Aeugstertal

5G Rekurs wird gutgeheissen

Stall Aeugstertal

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich (BRG) hat den Rekurs gegen die 5G Aufrüstung in Aeugstertal im Dezember 2021 gutgeheissen. Grund war die unzureichende Standortbegründung seitens der Swisscom. Die Antenne steht zudem in einem BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN), das wertvolle Gebiete der Schweiz bezeichnet und speziell schützt. Mit der geplanten 5G Aufrüstung wäre eine massive Beeinträchtigung auf Mensch und Tier durch Funkstrahlung zu erwarten.

Hausen Riedmatt

Verwaltungsgericht stoppt 5G Erweiterung

Riedmatt

Das Urteil des Verwaltunsgerichts (VG) hat eine wegweisende Auswirkung auf rund 6'000 Antennen

AnwohnerInnen aus der Region Türlersee haben, zusammen mit dem Türlersee Schutzverband, gegen den 5G-Ausbau der Mobilfunkantenne Hausen Riedmatt, im Oktober 2023 Rekurs beim Baurekursgericht eingereicht und das Urteil an die nächste Instanz weitergezogen. Grundlage waren vier Bundesgerichtsentscheide im 2024/2025. Einer davon forderte, dass bei adaptiven Antennen mit Korrekturfaktor, wie es bei der streitigen Antenne der Fall ist, die Sendeleistung zu deklarieren sei. Das VG hat diesen Punkt aufgenommen und präzisiert. Die Mobilfunkbetreiber müssen nun endlich bei 5G adaptiven Antennen, mit Anwendung des Korrekturfaktors, den Strahlenwert genau deklarieren was bisher nicht der Fall war; in der Folge kam es daher laufend zu versteckten Grenzwertüberschreitungen. Der Verein Schutz vor Strahlung hat das seit der Einführung des Korrekturfaktors immer beanstandet. Endlich haben Bundesgericht und nun auch das Verwaltungsgericht diese Grenzwertüberschreitung Ernst genommen und entsprechende Urteile gefällt.

Das Verwaltungsgericht beanstandet weiter

  • Unzureichende Angaben der Mobilfunkbetreiberin bei den Antennendiagrammen wie auch bei der notwendigen Standortevaluation und -begründung, wobei letztere bereits im Urteil Aeugstertal eine ausschlaggebende Rolle gespielt hat.
  • Mehrere mangelhafte Punkte in den Baugesuchsunterlagen von SALT, wie auch einzelne Nachlässigkeiten von weiteren Beschwerdegegnerinnen, namentlich von Gemeinde, Kanton wie auch dem Baurekursgericht Kt. ZH.
  • SALT hat Antennendiagramme für eine Antenne in einem Frequenzbereich eingereicht welcher ausserhalb ihrer Mobilfunkkonzession liegt. Unsere Anmerkung: Es ist sehr fragwürdig wenn eine Mobilfunkbetreiberin nicht mal den Bereich der eigene Mobilfunkkonzession kennt.

Nach Ablauf der Beschwerdefrist wird das vorliegende Urteil definitiv.

Einsprachen mit Crowdfunding finanzieren

Rekurskosten

  • Anwohnerinnen und Anwohner welche den Baurechtsentscheid fristgerecht verlangt haben sind berechtigt Einsprache zu erheben.
  • Unser Verein bietet sich an eine Einsprache zu koordinieren.
  • Wir verwalten die eingehenden Spenden zweckgebunden für den jeweiligen konkreten Fall.
  • Kosten zur Erstellung einer Einsprache bei der ersten Instanz belaufen sich je nach Sachlage auf ca. CHF 5'000.
  • Das Weiterziehen an nächste Instanzen ist mit weiteren, jedoch i.d.R. tiefere Kosten verbunden.
  • Das Vorgehen und die finanzielle Situation wird mit allen Rekurrentinnen und Rekurrenten vor einem nächsten Schritt besprochen.

Unsere laufenden Auslagen

  • Unser Verein ist auch auf Spenden für laufende Auslagen wie Kopien, Briefmarken, Webseitenupdates etc. angewiesen. Wir freuen uns über fallunabhängige Spenden um auch diese Kosten zu decken damit wir unsere Arbeit weiterführen können. Herzlichen Dank!
  • Verein Stop 5G in Aeugst
    Vermerk: "Rekurs xx fallbezogen" oder "Allgemeine Spende"
    Raiffeisenbank Affoltern a.A.
    IBAN: CH36 8080 8007 9521 7440 1
    EZ/Einzahlungsschein

Petition eingereicht

5G-Infoabend vom 1. Juli 2020

Der Verein Stop5G Aeugst hat am 12. August 2020 dem Gemeinderat eine Petition überreicht, die von 284 Personen aus Aeugst und Ungebung unterzeichnet war.

Die Petition beinhaltet fünf Forderungen:

  • Keine neuen Bewilligungen für 5G MFA
  • Keine Bewilligung zu Aufrüstung auf 5G.
  • Ohne Bewilligung erstellte 5G MFA abstellen.
  • Umfassende Info an die Bevölkerung zu 5G Plänen.
  • Der GR soll die Bevölkerung nachhaltig vor hochfrequenter Strahlung schützen.

Zur Petition

Hintergrundwissen über 5G

Es gibt kein strahlungsarmes 5G

5G ist eine hochkomplexe und völlige neue Technologie. Mit 5G sollen 100-mal mehr Daten in viel kürzerer Zeit übermittelt werden. Doch es gibt physikalische Grenzen für die Datenübermittlung «durch die Luft». Genau da setzt die sogenannte adaptive 5G-(New-Radio-)Technologie an.

Vergleichen Sie die Abbildungen und die dazu gehörenden Youtube-Film

Auf der ersten Abbildung des Antennenherstellers Ericsson sehen wir einen einzigen User in einem fahrenden Auto und eine 5G-Antenne auf einem Flachdach. Die 5G-Antenne schickt ihre Strahlenbündel (Beams) nicht nur auf direktem Weg (rot), sondern vor allem indirekt über Reflexionen (Spiegelungen) an Fassaden, durch Wohnungen, über Kandelaber usw. zum Benutzer.

Das BAKOM belügt uns und will uns Weiss machen, es brauche nur einen einzigen Strahl um den Handynutzer mit Daten zu versorgen. Es ist schlicht eine Lüge. Vergewissern Sie sich selber in den Videos.